Austausch Wärmetauscher entfällt für Truma Flüssiggasheizungen
Immer wieder erreichen uns Anfragen von verunsicherten Kunden bezüglich der Vorschrift, die Wärmetauscher von Fahrzeugheizungen nach 10 Jahren auszutauschen.
Hier unsere ausführliche Erklärung dazu: (Diese kann auch dem TÜV/Dekra vorgelegt werden, falls dort noch nicht vorhanden.)
Gemäß der Straßenverkehrs-Richtlinie „Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a StVZO vom 05.07.1973 bei Heizgeräten Weiterlesen