Angefangen von allgemeinen Fragen zur Gasversorgung über den Tipp zur besseren Warmluftverteilung bis hin zu Einbauberatung der Produkte in Ihr Fahrzeug finden Sie bei uns viele Themen rund um das Zubehör für Ihr Reisemobil oder Ihren Wohnwagen.
Dazu gehören auch allgemeine Informationen über Truma oder technische Berichte aus dem täglichen Arbeitssleben.
Haben Sie Fragen zum Einbau eines Produktes oder möchten gerne selbst einen Tipp zur Verbesserung unseres Produktes abgeben? Dann scheuen Sie sich nicht hier bei uns auf dem Truma Serviceblog einen Kommentar zu hinterlassen. Wir freuen uns darüber.
Wir besitzen ein Wohnmobil „Lord Münsterland“ Baujahr 92. Vor 10 Jahren wurde
bei uns wegen eines Defektes eine neue Truma Heizung eingebaut. Nun haben wir
Informationen, daß die Heizung lt. Kontrolleur alle 10 Jahre erneuert werden muß.
Ist diese Info richtig? Für eine schnelle Nachricht wären wir sehr verbunden.
Hallo Herr Weispfennig,
nein, das ist nicht richtig.
Weder die europäische Heizgeräterichtlinie 2006/119/EG noch die internationale Richtlinie UN ECE R122 schreiben eine Austauschpflicht vor.
In den neunziger Jahren gab es für einige Jahre die deutsche Vorschrift die Wärmetauscher nach 10 Jahren auszutauschen. Für die in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte mit Zulassung ab 06/2005 ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.
Sie können am e1-Zeichen auf dem Typenschild erkennen, ob ihre Heizung eine Zulassung nach der europäischen Heizgeräterichtlinie hat und damit ab 06/2005 gefertigt wurde.
Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Prandl
Marketing Kommunikation