Im Juni 2024 wurde der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen. Dieser gibt vor, dass Flüssiggasanlagen in einem Wohnwagen oder Wohnmobil künftig alle zwei Jahre geprüft werden müssen.
Wir hatten in unserem Blogbeitrag aus 2020 darüber informiert, dass die Prüfpflicht, die bisher in der HU-Richtlinie geregelt war, zum damaligen Zeitpunkt befristet ausgesetzt wurde. 2022 wurde sie komplett aus der HU-Richtlinie gestrichen.
Dank der Aufnahme der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen in die StVZO ist die zwischenzeitlich unklare Rechtslage nun wieder eindeutig geklärt.
Die Flüssiggasanlage in zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 nach den technischen Regel des Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen.
Dies betrifft sowohl die erstmalige Inbetriebnahme, als auch die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Danach wiederkehrend alle 24 Monaten nach vorausgegangener Prüfung (Wiederholungsprüfung).
Siehe auch Deutscher Verband Flüssiggas – Pressemitteilung.