Gasprüfbescheinigung – Wichtig beim Kauf oder Leihen eines Campingfahrzeuges!

Wenn Sie sich ein gebrauchtes Campingfahrzeug kaufen oder ein Fahrzeug ausleihen wollen, sollten hinsichtlich der Gasvorsorgung folgende Hinweise beachtet werden:

Sorglos mit dem Mietfahrzeug in den Urlaub.

Sorglos mit dem Mietfahrzeug in den Urlaub.

Bitte achten Sie darauf, ob die Gasanlage geprüft und eine gültige Gasprüfbescheinigung vorhanden ist. Diese Prüfbescheinigung darf nur vom Gassachkundigen ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich zur Prüfbescheinigung wird nach bestandenem Check eine Prüfplakette gemäß G607 außen am Fahrzeug angebracht (siehe Abbildung rechts unten).

Schauen Sie auch darauf, ob die Gasanlage für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt ist. Falls keine Sicherheitsabsperrung (wie der Truma Crashsensor) im Fahrzeug vorhanden ist, ist es nicht für das Heizen während der Fahrt geeignet.

Am Auto angebrachte Prüfplakette Gas

Am Auto angebrachte Prüfplakette Gas

Dann müssen die Ventile an den Gasflaschen verschlossen werden. Ein Aufkleber mit einer Warnung, der im Gasflaschenkasten angebracht ist, weist darauf hin, dass die Gasflaschen während der Fahrt geschlossen sein müssen.

 

Dürfen Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen sein?

Angeschlossene Gasflaschen gelten als Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung gemäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e). Gasflaschen, die nicht an die Gasinstallation angeschlossen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen versehen werden.

Mit dem Truma Gasfernschalter kann die gesamte Gaszufuhr per Knopfdruck bequem von Innenraum aus abgeschaltet werden. Der Gang zum Flaschenkasten und das Zudrehen der Gasflaschen entfallen damit.

Truma Gasfernschalter

Truma Gasfernschalter