Bitte achten Sie darauf, ob die Gasanlage geprüft und eine gültige Gasprüfbescheinigung vorhanden ist. Diese Prüfbescheinigung darf nur vom Gassachkundigen ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich zur Prüfbescheinigung wird nach bestandenem Check eine Prüfplakette gemäß G607 außen am Fahrzeug angebracht (siehe Abbildung rechts unten).
Schauen Sie auch darauf, ob die Gasanlage für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt ist. Falls keine Sicherheitsabsperrung (wie der Truma Crashsensor) im Fahrzeug vorhanden ist, ist es nicht für das Heizen während der Fahrt geeignet.
Dann müssen die Ventile an den Gasflaschen verschlossen werden. Ein Aufkleber mit einer Warnung, der im Gasflaschenkasten angebracht ist, weist darauf hin, dass die Gasflaschen während der Fahrt geschlossen sein müssen.