Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

In unserem Blogbeitrag von September 2012 haben wir davon berichtet, dass die bis dato 10-jährige Austauschpflicht für Wärmetauscher in Truma Flüssiggasheizungen auf 30 Jahre erweitert wurde.

Die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt generell nur für Heizungen und Abgasrohre, die sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil/LKW) befinden.
Caravans, bzw. Wohnwägen sind von dieser Regelung nicht betroffen!

Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die gemäß der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben.
Bestandsschutz besteht für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren.

Die TA 27 wurde ab dem 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie (E1 Kennung) abgelöst. Die gesetzliche Austauschpflicht entfällt somit für Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Stichtag.

Erstmalig tritt die Austauschpflicht nun im Jahr 2023 für Heizungen und Abgasrohre aus dem Jahr 1993 in Kraft, welche ab 19. März 1993 gefertigt und in einem Kraftfahrzeug installiert sind.

Zeitpunkt des nötigen Austausches: Produktionsjahr + 30 Jahre; Beispiel: E2400-96035282 –> Baujahr 96 –> muss 2026 ausgetauscht werden

TRUMA Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005, beginnend mit den Serien/Fabriknummern 93078001 bis 99365999 und Serien/Fabriknummern von 11001001 bis 16365999, sind betroffen.

Anhand der Tabelle findest Du heraus, ob Dein Gerät (jetzt oder später) von der Austauschpflicht betroffen ist ( und welches Gerät ggf. alternativ eingebaut werden kann):

Heizgerät TypFertigungsjahr von – bisFabrik/Serien-nummern betroffenAustauschvariante(n)
Trumatic C 34001994 – 1997alleCombi 4
Trumatic C 60001994 – 1997alleCombi 6
Trumatic C 34021997 – 200597001001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999Combi 4
Trumatic C 60021997 – 200597001001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999Combi 6
Trumatic C 400205.2005 – 12.200516120001 bis  16365999Combi 4
S 3002K1993 – 2005alleS 3004
S 5002K1993 – 1998alleCombi 61/2 oder Varioheat comfort1/2
Trumatic E 18001993 – 1996DVGW-Reg. Nr. 93VarioHeat eco1
Trumatic E 24001993 – 200593079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999Varioheat eco
Trumatic E 28001993 – 200293079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999VarioHeat eco1 oder Combi 42
Trumatic E 40001993 – 200593079001 bis 99365999 und 11001001 bis  16365999VarioHeat comfort1 oder Combi 42
1 Abgasführung muss geändert werden.
2 Einbaumaße und Einbaumöglichkeiten müssen fahrzeugspezifisch überprüft werden.

Wichtiger Hinweis!

Die Austauschpflicht wird im Rahmen der HU von der jeweiligen KFZ-Überwachungsorganisation geprüft.

Falls Deine Heizung betroffen ist, wende Dich rechtzeitig an Deinen Händler/Servicepartner – https://www.truma.com/de/de/truma-haendler, zum Austausch Deiner Heizung, in ein, der neuen Richtlinien, entsprechendes Gerät.

Somit kann unnötiger Ärger vermieden werden.

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