Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

In unserem Blogbeitrag von September 2012 haben wir davon berichtet, dass die bis dato 10-jährige Austauschpflicht für Wärmetauscher in Truma Flüssiggasheizungen auf 30 Jahre erweitert wurde.

Die gesetzliche Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt generell nur für Heizungen und Abgasrohre, die sich in einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug (Reisemobil/LKW) befinden.
Caravans, bzw. Wohnwägen sind von dieser Regelung nicht betroffen!

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