Gasprüfung weiterhin wichtig und sinnvoll

Bis zum 1.1.2023 ist der Nachweis der G 607 Prüfung (Gasprüfung) bei der Hauptuntersuchung vorübergehend nicht mehr notwendig. Trotzdem sollten Sie weiterhin alle zwei Jahre die Gasprüfung vornehmen – nicht nur der eigenen Sicherheit zuliebe.

Hier sind alle wichtigen Infos im Überblick:

Was hat sich geändert?

  • Bisher war eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage, also ein Nachweis der G 607 Prüfung („gelbes Heft“) für die Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Fehlte dieser Nachweis, galt das bei Reisemobilen als erheblicher Mangel, so dass die HU nicht bestanden wurde. Bei Wohnwagen, in denen sich während der Fahrt keine Personen befinden, wurde dies nur als geringer Mangel gewertet.
  • Am 31.12.2019 wurde die neue Richtlinie für Hauptuntersuchungen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur veröffentlicht. Sie setzt diese Regelung vorübergehend bis 1.1.2023 außer Kraft. Das bedeutet: Die G 607 Prüfbescheinigung ist bei Reisemobilen nicht mehr erforderlich, um die Untersuchung zu bestehen und die HU-Plakette zu erhalten.

Was rät das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur?

  • Laut Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) entsprechen die bisher eingesetzten Messgeräte nicht den Anforderungen, die für die Qualitätsüberwachung der HU vorgeschrieben sind. Bis Januar 2023 werden neue Anforderungen an die Messgeräte und die Änderungen der Prüfvorschriften erarbeitet.
  • Das BMVI beanstandet also lediglich die Art und Weise der Prüfung. Das Ministerium hält die G 607 Prüfung aber weiterhin für erforderlich, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen – und rät ausdrücklich zu einer regelmäßigen Überprüfung.

Was sagt die Branche?

  • Die Überprüfung der Flüssiggasanlage in Reisemobilen und Caravans durch G 607 Sachkundige gewährleistet die Dichtheit und zuverlässige Funktion der gesamten Gasanlage. Dieses Vorgehen ist seit 1976 etabliert und wird durch die gesamte Branche (Hersteller, Zulieferer, Fachhandel, Sachverständige) unterstützt.
  • Alle wichtigen Industrieverbände – der Caravaning Industrieverband CIVD, der Deutsche Verband Flüssiggas DVFG und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik ZKF – raten dringend dazu, die Gasprüfung trotz der neuen Regelung alle zwei Jahre vorzunehmen.

Was empfiehlt Truma?

  • Auch wir empfehlen, die Gasprüfung im Zweijahresrhythmus zu absolvieren. Sie stellt sicher, dass die Gasdruckregler, Schläuche, Gasleitungen und die gasbetriebenen Geräte wie Heizung und Kühlschrank im Reisemobil oder Wohnwagen sicher und einwandfrei funktionieren.
  • Weiterer wichtiger Aspekt: Bei der HU wird weiterhin die Gasanlage mit einer eingebauten Heizung überprüft. Kommt es hier zu Beanstandungen, gilt dies als erheblicher Mangel, so dass Sie die HU nicht bestehen. Die G 607 beugt dem vor, da die gesamte Gasanlage kontrolliert wird.
  • Zudem ist eine regelmäßige Überprüfung nicht nur der eigenen Sicherheit zuliebe wichtig und sinnvoll: Bei einem Unfall ist nicht auszuschließen, dass der Fahrzeughalter ohne geprüfte Gasanlage gegenüber der Versicherung haftet.
  • Last but not least ist auf immer mehr Campingplätzen eine gültige Gasprüfbescheinigung Pflicht.

8 thoughts on “Gasprüfung weiterhin wichtig und sinnvoll

      • Hallo Frank,
        das mag durchaus sein, aber wir sagen ja auch nur, dass es weiterhin wichtig und sinnvoll ist.
        Deswegen sollten wir den tatsächlichen Beschluss schon abwarten.
        Im Sinne der Sicherheit ist die regelmäßige Kontrolle der Gasanlage unabdingbar, die Hausordnung sämtlicher Campingplätze gibt uns da ebenso Recht.
        Wir wollen doch unseren Camping-Urlaub genießen können, ohne dass wir skeptisch zu unseren Nachbarn schauen müssen, oder?
        Zudem tragen wir ja auch die Verantwortung für unsere eigenen Mitreisenden.

        Viele Grüße,
        -Alexander Thoma-

  1. Hallo, meine Trumatic SL 3002 ist nun 31 Jahre alt und funktioniert einwandfrei. Muss ich, um die Gasprüfung zu bestehen, nun die Heizung wechseln?
    Was kostet eine einbaugleiche Heizung und was kommen für Einbaukosten dazu.
    Anmerkung: die Produkte ihrer Firma sind spitzenklasse.
    Vielen Dank

    Christian

    • Hallo Herr Zartner,

      Heizungen im Caravan bzw. Wohnwagen sind von der Regelung einer 30-jährigen Austausch-Pflicht der Wärmetauscher nicht betroffen (siehe Serviceblog Beitrag „Wärmetauscher“). Aus diesem Grund steht einer Gasprüfung nichts im Wege. Vorausgesetzt natürlich, dass die Heizung, wie in Ihrem Fall, einwandfrei funktioniert.

      Zum Ersatz älterer S-Heizungen eignen sich die Geräte S3004/S5004. Die Abmessungen der Geräte haben sich im Laufe der Jahre etwas in der Höhe und Breite verändert, so dass Sie je nach Einbauort, u. U. kleinere Möbelarbeiten vernehmen müssten. Alle Abmessungen und Preise hierzu finden Sie auf unserer Homepage. Je nach Einbausituation und Aufwand, werden in etwa 4 -5 Arbeitsstunden benötigt.
      Eine genaue Aufstellung der Kosten, kann nach einer Einbauberatung am Wohnwagen erfolgen. Hierzu kann ein Vertragshändler weiterhelfen, gern auch unser mobile Werksservice.

      Viele Grüße aus Putzbrunn,

      Susan Hösl
      Service Center

      • Sehr geehrte Frau Hösl,
        herzlichen Dank für die schnelle und verlässliche Antwort. Sie haben mir sehr gehofen.
        Mit beten Grüssen aus dem Berchtesgadener Land

        Christian

      • Kann die s3004 auch mit Wandkamin verbaut werden. Wir haben eine sw 1800 mit Wandkamin verbaut in unserem zum Wohnmobil umgebauten Mercedes-Bus Bj. 1966 und würden diese gerne durch ein neues Modell ersetzen?
        Mit freundlichen Grüßen
        H. Visse

        • Guten Tag Herr Visse,

          die Heizung S3004 kann nicht mit einem Wandkamin verbaut werden. Dies ist nur bei der S2200 zulässig, die mit einem Wand- oder Dachkamin montiert werden kann.

          Evtl. ist unsere VarioHeat zum Austausch Ihrer SW1800 für Sie interessant. Diese ist um einiges kleiner als die S3004 und kann ebenso mit einem Wandkamin verbaut werden.

          Freundliche Grüße,

          Susan Hösl
          Service Center